Die stetig steigenden Mietpreise für Geschäftsräume haben in den letzten Jahren zu einem bemerkenswerten Phänomen geführt: Shared Offices oder Coworking-Spaces werden immer häufiger zu einer attraktiven Option für Unternehmen. Diese Konzepte fungieren im Grunde wie eine Wohngemeinschaft für Unternehmen, in der einzelne Arbeitsplätze inklusive Infrastruktur in offenen Büroräumen flexibel und kurz- oder langfristig an Unternehmer vermietet werden. Manchmal werden sogar ganze Räume vermietet, wobei Gemeinschaftsbereiche gemeinsam genutzt werden können. Das Ziel dabei ist zweifach: Kostenersparnis für Mieter und Förderung von Austausch und Innovation durch die vielfältige Umgebung.
Vor allem für Start-ups und Einzelunternehmer in Branchen wie der IT, in denen ortsunabhängiges Arbeiten möglich ist, erweisen sich diese Modelle als äußerst beliebt. Für Vermieter bieten sie die Möglichkeit, Räume zu einem höheren Gesamtpreis zu vermieten und gleichzeitig Leerstände zu minimieren. Die Vermietung erfolgt entweder direkt durch den Eigentümer oder über Untermietverträge.
Im Gegensatz zur herkömmlichen Raummiete unterliegen Mietverträge für Arbeitsplätze nicht dem Mietrechtsgesetz (MRG). Stattdessen finden das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) und die Zivilprozessordnung (ZPO) Anwendung, was den Parteien mehr Flexibilität bei Vertragsbedingungen einräumt. Allerdings kann diese Flexibilität auch Nachteile mit sich bringen.
Im Gegensatz zur herkömmlichen Raummiete unterliegen Mietverträge für Arbeitsplätze nicht dem Mietrechtsgesetz (MRG). Stattdessen finden das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) und die Zivilprozessordnung (ZPO) Anwendung, was den Parteien mehr Flexibilität bei Vertragsbedingungen einräumt. Allerdings kann diese Flexibilität auch Nachteile mit sich bringen.
Obwohl viele Angebote für Coworking-Spaces auf kurze Mietzeiträume (Tage, Wochen oder Monate) ausgelegt sind, nutzen Unternehmen diese mittlerweile auch langfristig, was die Kündigungsmöglichkeiten beeinflussen kann. Vermieter sollten nicht übersehen, dass auch für diese Verträge Bestimmungen über die automatische Verlängerung gelten können, was zu Problemen führen kann, wenn Arbeitsplätze bereits an neue Mieter vermietet wurden.
Die Vermietung von kompletten Büroflächen kann jedoch unter das MRG fallen, insbesondere wenn es um die korrekte Befristung und Verlängerung der Mietverträge geht. Andernfalls riskieren Vermieter einen unbefristeten Mietvertrag, der nur aus wichtigem Grund gekündigt werden kann.
Die Vermietung von Shared Offices / Coworking-Spaces bietet eine optimale Möglichkeit, Immobilien zu nutzen. Dennoch ist eine rechtliche Beratung und eine fundierte Vertragsgestaltung durch einen Anwalt dringend zu empfehlen, um mögliche mietrechtliche Risiken zu minimieren.
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